Wie kann unsere Kommune teilnehmen?

Wie kann unsere Kommune teilnehmen?


Bis Dezember 2024 können bis zu fünf neue Kommunen aus Niedersachsen und Bremen dabei begleitet und unterstützt werden, ihre kommunale Prävention und Gesundheitsförderung ganzheitlich zu betrachten sowie bedarfs- und bedürfnisorientiert auszugestalten. Interessierte Kommunen können sich fortlaufend bewerben. Im Folgenden werden wichtige Schritte und Informationen zur Teilnahme am Projekt beschrieben.
  • Bildung einer regionalen Arbeitsgruppe

    In jeder teilnehmenden Kommune wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Leitfaden S. 15 f.) mit lokalen Akteur:innen gebildet. Die Zusammensetzung erfolgt nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung und in Abstimmung mit der Prozessbegleitung. Wenn möglich, wird das Projekt Kontextcheck in bestehende Strukturen (zum Beispiel Gesundheits-, Sozial- und Jugendämter), Netzwerke (zum Beispiel Arbeitskreis Senioren, Netzwerk Migration oder Gesundheitszirkel im Quartier) und kommunale Gesundheitsförderungsprogramme (zum Beispiel die Gesundheitsregionen Niedersachsen oder Präventionsketten Niedersachsen) vor Ort integriert. So werden Doppelstrukturen vermieden und Ergebnisse der Analysen können nachhaltig bearbeitet werden.


    Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, gemeinsam relevante kommunale Daten zusammenzustellen, sich einen Überblick über bereits bestehende Angebote zu einer gewählten Thematik zu verschaffen, bestehende beziehungsweise notwendige Netzwerkstrukturen zu analysieren und die Wünsche der jeweils näher betrachteten Bevölkerungsgruppe zu erheben (siehe Prozesskreislauf). Bei der Arbeitsgruppe bietet sich eine Gruppengröße von 5 bis 15 Personen an. Einerseits sollten zentrale Fachbereiche und Akteur:innen zur jeweiligen inhaltlichen Zielsetzung vertreten sein, andererseits sollte die Gruppe nicht zu groß werden, damit sie flexibel arbeitsfähig bleibt.

  • Zeitumfang des Projekts

    In der Modellphase hat sich gezeigt, dass das Vorhaben bei monatlichen Treffen und durch zum Beispiel längere Sommerpausen unterbrochen, in etwa ein bis eineinhalb Jahren beansprucht. Insgesamt haben in den Modellkommunen 10 bis 15 Treffen stattgefunden. Wie diese sich idealtypisch gestaltet haben, können Sie der Zeitlichen Planung (PDF | 0,2 MB) entnehmen. Je nach Zielsetzung und kommunaler Planung ist auch eine kompaktere oder langfristigere Umsetzung möglich. 


  • Interessenbekundung

    Die für kommunale Prävention und Gesundheitsförderung verantwortlichen Stellen auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sind zur Teilnahme am Projekt berechtigt. Kommunen aus Niedersachsen und Bremen, die Kontextcheck vor Ort umsetzen möchten, reichen bitte mit Nennung einer zentralen Ansprechperson die Interessenbekundung bei der LVG & AFS ein. Mit der Interessenbekundung der kommunalen Verwaltungsspitze und unter aktiver Beteiligung der kommunalen Ebene können auch kreisangehörige Gemeinden oder einzelne Stadtteile beziehungsweise Quartiere teilnehmen.


    Die Zusicherung beinhaltet die Einwilligung in

     

    • den Aufbau einer interdisziplinären Arbeitsgruppe Kontextcheck mit verbindlicher regelmäßiger Mitarbeit (beziehungsweise verbindlicher Vertretungsregelung oder gesicherter Informationsweitergabe), 
    • gegebenenfalls die Umsetzung von Arbeitsaufträgen im Rahmen der Arbeitsgruppe, 
    • die Benennung einer konkreten Ansprechperson sowie Bereitstellung entsprechender zeitlicher Ressourcen, 
    • die Unterstützung der Projektumsetzung in der Kommune (zum Beispiel Freigabe von kommunalen Daten, Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Treffen, Bekanntmachung in entscheidenden Gremien) und 
    • die Willensabsicht, die Projekterkenntnisse und -ergebnisse nachhaltig in der Kommune umzusetzen.

    Die Interessenbekundung stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung. In einem ersten Beratungsgespräch kann diese auch gemeinsam ausgefüllt werden.


Nutzen Sie die Möglichkeit uns bei Fragen zum Vorgehen oder der Interessenbekundung direkt zu kontaktieren
Wir freuen uns über Ihr Interesse!
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